Sehr geehrte Frau Vorsitzende Alexandra Ballweg!
Fast täglich wird in den Nachrichten darauf hingewiesen, das in unserem Land fast eine Million Wohnungen fehlen. Auch in der Gemeinde Poppenhausen ist der Wohnungsmarkt gefegt.
Die Ampelregierung in Berlin ist dabei, an ihren selbst gesteckten Zielen für die Schaffung von neuem Wohnraum kläglich zu scheitern. Die Preise für Grundstücke in der Stadt Fulda und deren Randgemeinden erreichen schwindelerregende Höhen. Auch in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) verzeichnen wir keinen nennenswerten Leerstand und es gibt kaum Baugrundstücke, die aktuell am Markt angeboten werden.
Zwar wirken sich das hohe Zins- und Preisniveau im Moment noch dämpfend auf die Baubranche, aber bei den Zinsen hat schon wieder eine Beruhigung stattgefunden, und die Tendenz der EZB lässt eine Reduzierung erwarten. Auch die Kosten für Baumaterial gehen erfreulicher Weise zurück. Es zeichnet sich ab, dass die Baubranche die hohen Auftragsbestände bald abgearbeitet haben wird. In der Folge werden die Kosten für Bauleistungen wieder dem Wettbewerb ausgesetzt.
So bleibt zu hoffen, dass die vorgenannte Entwicklung den potentiellen zukünftigen Bauherren dann auch wieder die nötige Sicherheit in der Planung für private und gewerbliche Bauprojekte geben wird.
Aktuell bietet ein Bauträger, das vormals einer Ferienhaussiedlung gewidmete Grundstück, der Gemeinde Poppenhausen zum Kauf an. Das ca. 1,5 ha große Grundstück („Tourismus im Hollergrund“) könnte somit von der Gemeinde erworben und als Wohnbaugebiet in die Siedlungsentwicklung einbezogen werden.
Die CDU-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Der Gemeindevorstand soll durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beauftragt werden, Verhandlungen für den Kauf des angebotenen Grundstücks am Hollergrund aufzunehmen und durchzuführen.
Folgende Argumente machen es aus unserer Sicht sinnvoll und erstrebenswert, diesen Ankauf nun zu tätigen:
1. Das Gebiet ist bereits aus der Landschaftsschutzverordnung Hessische Rhön entlassen, das ist die Voraussetzung für eine Bauleitplanung.
2. Die angebotene Fläche ist schon teilerschlossen. Die für das Muster-Ferienhaus verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen können gemäß ihrer Dimension für die komplette Fläche genutzt werden.
3. Die von Hessen Mobil genehmigte verkehrliche Erschließungsplanung an die Kreisstraße 41 liegt bereits vor.
4. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Städten erhöht auch die Nachfrage im ländlichen Bereich.
5. In Poppenhausen stehen nur ganz vereinzelt Grundstücke zum Verkauf zu Verfügung.
6. Es gibt kaum freie Wohnungen im Ort.
Hinweis: Neu entstandener Wohnraum, wie zum Bsp. in den Steinwiesen, wurde in kürzester Zeit ohne große
Anstrengungen der Anbieter vermietet.
7. Die anhaltend hohen Zuströme von Flüchtlingen verstärken den Druck auf den Wohnungsmarkt.
8. Der angebotene Kaufpreis ist unter den gegebenen Bedingungen als attraktiv zu bewerten.
9. Das Grundstück wird derzeit als Mahd-Wiese (2 Mal/Jahr) genutzt. Der Landwirtschaft ginge bei einer Bebauung keine besonders attraktive und wertvolle Fläche für die Bewirtschaftung verloren.
10. Die Möglichkeit des Grundstückserwerbs orientiert sich an der in 2018 vorgelegten Planung „Siedlungsflächen 2018-2028“ und bietet die Abrundung der Siedungsentwicklung in östliche Richtung
(-siehe dazu beigefügte Planunterlage!).
11. Durch die mit dem Erwerb mögliche Bauleitplanung eröffnet sich die Chance, eine größere Fläche (1,5 ha) zu vorzuhalten und bei den Festsetzungen die aktuelle Entwicklung in Sachen Demographie, Nachhaltigkeit und
alternative Wohnformen zu berücksichtigen.
12. Der jetzige Eigentümer will das Grundstück entgegen seiner ursprünglichen Planung vermarkten.
Das exklusive Verkaufsangebot an die Gemeinde Poppenhausen ist zeitlich begrenzt. Sollte ein anderer Käufer gesucht und gefunden werden, verzichtet die Gemeinde Poppenhausen fahrlässig auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Planung und Nutzung des Bauerwartungslandes.
13. Die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde erlaubt es, das Grundstück zu erwerben, ohne dass daraus ein zeitlicher Druck für den Verkauf der zu entwickelnden Baugrundstücke und die Rückführung des eingesetzten Kapitals gegeben wäre. Die Finanzierung kann durch die Rücklagen der Gemeinde getätigt
werden.
13. Bei Realisierung des Grundstückskaufs hätte die Gemeinde für einen längeren Zeitraum die Möglichkeit, neben der beabsichtigten Innenentwicklung, auch noch eine maßvolle Siedlungserweiterung am Rand des Ortskerns zuzulassen und damit ein Angebot an Wohnbaugrundstücken zu schaffen.
CDU-Fraktion Poppenhausen, den 29.01.2024
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